Gericht ordnet Neuwahl in Schleswig-Holstein an
Sensationsurteil in Schleswig-Holstein! Das schleswig-holsteinische Landesverfassungsgericht ordnet eine Neuwahl des schleswig-holsteinischen Landtages inerhalb von 2 Jahren an. Grund: Die Wahl des letzten Landtags ist verfassungswidrig, da das Wahlgesetz nicht mit der Verfassung vereinbar ist.
Bei der letzten Wahl gewann die CDU alle 40 Wahlkreise und bekam hierfür jeweils einen Abgeordneten im Landtag. Da dies wesentlich mehr waren, als der CDU mit 31,5% der Stimmen eigentlich zustanden, bekamen die anderen Parteien sogenannte Ausgleichsmandate. Trotzdem wurden die Überhangmandate überproportional gewichtet, so dass die CDU mit der FDP eine Regierungskoalition bilden konnte - obwohl sie weniger Stimmen bekamen als die Opposition.
Nach dem Urteil betonten Ministerpräsident Carstensen und FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki, dass das Urteil keinen Einfluß auf das politische Tagesgeschäft hat. Dies ist aber zubezweifeln. Vielmehr steht Schleswig-Holstein ein 2-jähriger Wahlkampf bevor.
Da Ministerpräsident Carstensen für die nächste Wahl kaum mehr zur Verfügung stehen wird, werden auch Personalentscheidungen nötig werden.
Neuwahlen in Schleswig-Holstein spätestens im Herbst 2012
Mit einem in der deutschen Justizgeschichte einmaligen Urteil hat das schleswig-holsteinische Landesverfassungsgericht Wählern und Politikern im nördlichsten Bundesland Neuwahlen verordnet - und ihnen einen womöglich zwei ...
Textquelle: WELT ONLINE, zugegriffen am 31.08.2010
Kommentare zu diesem Artikel