Nachträgliche Sicherheitsverwahrung soll reformiert werden
Nach der höchstrichterlich abgelehnten Sicherungsverwahrung eines Sexualstraftäters sieht die Bundesregierung aus FDP und CDU/CSU Handlungsbedarf und will das Gesetz zur nachträglichen Sicherheitsverwahrung reformieren.
Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) ist der Ansicht, dass „für die nachträgliche Sicherungsverwahrung die Gefährlichkeit des Täters der Maßstab sein muss“.
Das Gericht hat eine Sicherheitsverwahrung im vorliegenden Fall abgelehnt, weil es nach Vollendung keine weiterführenden Erkenntnisse gab. Bislang müssen neue Ermittlungsergebnisse vorliegen, wenn man eine nachträgliche Sicherheitsverwahrung anordnen will. Die alleinige Feststellung, dass von dem Täter auch weiterhin Gefahr ausgeht genügt nicht.
Nach BGH-Urteil: Regierung will Sicherungsverwahrung reformieren
Dass der Bundesgerichtshof die nachträgliche Sicherungsverwahrung eines Sexualstraftäters abgelehnt hat, stößt auf Unverständnis. Auch die Bundesregierung sieht Handlungsbedarf. Nach der höchstrichterlich abgelehnten Sicherungsverwahrung des ...
Textquelle: FOCUS Online, zugegriffen am 14.01.2010
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